|
Offener Brief Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Frau BM Dr. Claudia Schmied Minoritenplatz 5 1014 Wien |
(Gleichschrift an alle Landeshauptleute und Abgeordneten des Nationalrat, Bundesrat und Landtage) Eingeschrieben vorab mit Fax 5337797 29. November 2009 |
| Betrifft: | Beschwerde über Herrn Dr. Anton Stifter Unrichtige Verbreitungen durch das Kultusamt in der Öffentlichkeit Ersuchen um Korrektur und Richtigstellung |
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Schmied !
Wie Ihnen und dem Kultusamt bereits durch meine Schreiben vom 24. Mai und 29. Juni 2009 bekannt ist, gibt es bei den zuständigen Gerichten derzeit neun Kuratorverfahren gegen die Islamische Glaubensgemein-schaft (IGGiÖ) und die vier Islamischen Religionsgemeinden Graz, Bregenz, Linz und Wien, 7 Nc 14/09f des BG Bregenz, 7 Nc 23/09d des BG Bregenz, 201 Nc 2/09y des BG Graz-West, 201 Nc 4/09t des BG Graz-West, 2 Nc 5/09w des BG Linz, 1 Nc 80/08v des BG Josefstadt, 1 Nc 21/ 09v neu: 1 P 70/09w des BG Josefstadt, 1 P 55/09i des BG Josefstadt und 1 P 48/09k des BG Josefstadt.
Auch über das Religionsfeststellungsverfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land gegen die Islamische Glaubensgemeinschaft (Akt Ku10-184-2008) wurden Sie und das Kultusamt bereits mehrmals, unter anderem auch mit Schreiben vom 24. Mai 2009, von mir informiert.
Vor kurzem kam mir zur Kenntnis, dass Herr Dr. Anton Stifter für das Kultusamt im BMUKK der Tageszeitung „Die Presse“ für die Ausgabe am 28.11.2009 unter dem Titel „Neue Verfassung für Muslime. Die Türen für Neuwahlen in der Islamischen Glaubensgemeinschaft stehen nun offen“, ein Interview gegeben hat in dem er unrichtig behauptet:
"Günter Ahmed Rusznak, Generalsekretär des Islamischen Informations- und Dokumentationszentrums und langjähriger Widersacher der Glaubensgemeinschaft, hatte mehrere Klagen eingebracht, wonach die alten Organe der IGGiÖ nicht rechtmäßig zustande gekommen wären. „Erst als die alle eingestellt wurden, konnten wir die Verfassung absegnen“, sagt Anton Stifter, der im Kultusamt für die Verfassung zuständig ist."
Die Wahrheit ist: Alle Kuratorverfahren und auch das von mir geführte Religionsfeststellungsverfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land wurden nicht eingestellt. Darüber hinaus wurde beim Verfassungsgerichtshof der zulässige Antrag auf aufschiebende Wirkung gegen den Kultusamt-Bescheid vom 22.10.09 gestellt, sodass das Verfahren auf Genehmigung der IGGiÖ-Verfassung noch nicht beendet ist.
Da Herr Dr. Stifter namens des Kultusamtes für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, für das Sie als Bundesministerin direkt zuständig sind, in der Öffentlichkeit als Beamter eine unrichtige und unbefugte Auskunft über ein BMUKK-Verfahren gegeben hat, ersuche ich Sie um umgehende Richtigstellung dieser von Ihrem Ministerium in der Öffentlichkeit verbreiteten falschen Information.
Im Übrigen möchte ich Sie darüber informieren, dass es in den letzten Jahren eine m.E. äußerst problematische Unterstützung von Herrn Dr. Stifter im Kultusamt für die bei der zuständigen Sicherheitsbehörde bereits amtsbekannte „Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich“ gibt. Diesbezüglich würde ich Ihnen empfehlen im Innenministerium Erkundigungen einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Rusznak
Präsident
Islamisches Informations- und
Dokumentationszentrum Österreich
IIDZ – Austria
A-1010 Wien, Sterngasse 3
A-4050 Traun, Theodor Körner Str. 10 A
+43 (0) 699 884 658 04
rusznak@iidz.at