IIDZ - Forderung: "Alle Muslime müssen bei der neuen IGGiÖ - Verfassung mitreden dürfen"
"Urabstimmung über neue Verfassung gefordert"

IIDZ - Rechtsexperten: "Die derzeitige Verfassung ist nicht rechtskonform"

So zwischen Tür und Angel wird uns von Anas Schakfeh, Präsident der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich", über eine Monatszeitschrift (Datum), die Neugestaltung der Verfassung der Glaubensgemeinschaft angekündigt: "Wir haben eine neue Verfassung, die liegt jetzt noch im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und wartet auf ihre Bewilligung durch das Kultusamt" wird uns da lapidar übermittelt. Nicht einmal ein Versuch wurde gemacht, den Inhalt der neuen Verfassung der Mehrheit der Muslime vorher zugänglich zu machen. Der winzigste Faktor von Demokratieverständnis wäre eine Veröffentlichung auf der Website der Glaubensgemeinschaft gewesen, bei gleichzeitiger Befragung der Betroffenen über ihre Meinung.

Schon die erste Verfassung, übrigens ein bemerkenswert undemokratisches Machwerk, wurde uns Muslimen, sagen wir es einmal leger, aufs Aug' gedrückt. Daraus resultierte seit zwanzig Jahren ein geschlossener Kreislauf, zur Aufrechterhaltung von Macht und Privilegien für eine handverlesene Gruppe von Freunden, Bekannten und Verwandten des Präsidenten.

Als Alleinvertreter (!) aller Muslime in Österreich, so der Status der Glaubensgemeinschaft, müssen die Muslime ganz einfach mitreden dürfen. Nicht nur die kolportierten "einigen tausend" Wahlberechtigten der IGGiÖ. Aber nicht einmal die sind zur neuen Verfassung be- oder gefragt worden. Demokratieverständnis a la Schakfeh?

Was bringt denn die neue Verfassung? Was bekannt ist und das ist herzlich wenig, dass es statt der bisher vier Religionsgemeinden, acht geben soll. Wurde bisher an vier Standorten in vier Wahllokalen gewählt, soll nun in etwa 200 (!) Moscheen, welche mit der Glaubensgemeinschaft angeblich assoziiert sind, gewählt werden. Nur etwa ein Prozent (!) der rund 400.000 österreichischen Muslime sind wahlberechtigt. Umgelegt auf die Nationalratswahlen, könnte z.B. die Stadt Steyr für ganz Österreich wählen und alle anderen könnten zuhause bleiben.

An so etwas wie eine "Urabstimmung" wagt sich die Glaubensgemeinschaft nicht heran. Wie könnte sie auch. Sie hat letztendlich nur ihre rund 3000 Wahlberechtigten (das sind die "einigen tausend"), welche den Mitgliedsbeitrag zahlen und sich so von der Masse der rund 400.000 Muslime in Österreich abheben. Zum Rest hat Schakfeh kaum eine Verbindung. Und das ist die Krux, mit der er zu kämpfen hat, wenn er von Demokratie und Transparenz zu reden versucht.

Und noch ein, diesmal vielleicht "pikantes" aber jedenfalls enorm wichtiges Detail am Rande: Selbst wenn man jetzt, nach über zwanzig Jahren, die zahlreichen missverständlichen Formulierungen, Rechtswidrigkeiten und undemokratischen Vorschriften und Bestimmungen der derzeitigen Verfassung der IGGiÖ ändern möchte - juristisch gesehen - ginge das nicht einmal.

Das, auf Grundlage der zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 10.12.1987 und 29.2.1988, vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport, mit Verordnung vom 2.8.1988 § 2 Abs.1 Ziff.7 ausdrücklich vorgeschriebene "Verfahren bei Abänderung der Verfassung", wurde man höre und staune, in der Verfassung der Glaubensgemeinschaft nicht oder nur äußerst mangelhaft festgeschrieben. Die §§ 25, 36 und 38 mit den jeweiligen Absätzen 5,11 und 14 beinhalten kein, wie immer auch geartetes, ausreichendes "Verfahren bei Abänderung der Verfassung".

Die Verfassung der Islamischen Glaubengemeinschaft in Österreich wäre somit mit einem Kundmachungsmangel belastet und daher gesetzwidrig.
Die Erkenntnisse des VfGH begründen Rechte und Pflichten für die IGGiÖ.
Die jetzige "friss oder stirb" Vorgangsweise - wir haben eine neue Verfassung - wäre daher ebenfalls rechtswidrig.

Das Kultusamt und der (die) zuständige Bundesminister(in) für Bildung, Wissenschaft und Kultur, werden daran zu "kiefeln(*)" haben.
(*) österreichisch, soviel wie "kauen"

Ihr IIDZ-Team

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22.11.2006