Einladung zur Pressekonferenz
Donnerstag 24. Juli 2008, 10:00 Uhr, Presseclub Concordia,
1010 Wien, Bankgasse 8


„Auflösung und Neu-Konstituierung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“

Aus Anlass des beabsichtigten zweiten rechtswidrigen Versuches, die Verfassung der IGGiÖ zu ändern.

„IIDZ Austria beantragte Kurator für die IGGiÖ“
da die IGGiÖ-Organe rechtswidrig konstituiert und damit handlungsunfähig sind und Änderungen der Verfassung durch den beschlussunfähigen Schurarat nicht genehmigt werden dürfen.

mit Dr. Davud Bajramovic
Präsident des IIDZ Austria

Günther Ahmed Rusznak
Generalsekretär des IIDZ Austria

Die Muslime stellen mittlerweile die zweitgrößte Religionsgruppe in Österreich. Obwohl in Österreich seit 1912 als Religionsgesellschaft zugelassen, haben sie keine organisierte religiöse Vertretung. Die wie ein Verein geführte Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), die als religiöse Vertretung auftritt, hat keine beschlussfähigen Organe und erkennt so gut wie alle Muslime in Österreich nicht als Mitglieder an.

Die gesetzlich vorgesehene Trennung von Staat und Religion wird missachtet. Funktionäre der IGGiÖ versuchen immer wieder, in das innen- und außenpolitische Geschehen einzugreifen. IGGiÖ-Vertreter verfolgen politische Ziele, mischen sich in den Nahostkonflikt ein, ergreifen als „religiöse Führer“ Partei für oder gegen Staaten und arbeiten öffentlich mit terroristischen Organisationen wie der Hamas und radikalen Gruppen wie der AIK zusammen. Damit sind die Funktionäre der IGGÖ weit entfernt von den Aufgaben einer Religionsgemeinschaft. Sie unterstützen damit ausschließlich den organisierten politischen Islam.

Österreichs Muslime wollen eine ausschließlich religiöse Vertretung. Eine politische Bevormundung durch die IGGiÖ wird abgelehnt.

Österreichische Behörden, wie das Kultusamt und das Innenministerium, nehmen ihre gesetzliche Aufsichts-pflicht nicht wahr, aus Angst vor politischem Druck. Alle Organe der IGGiÖ wurden seit 1988 nicht ordnungsgemäß gewählt und sind daher auch nicht vertretungsbefugt. Trotzdem wird mit ihnen verhandelt. IGGiÖ-nahe Personen lassen zu, dass unter dem Deckmantel religiöser Aktivitäten Geld für radikale Organisationen und Terrorgruppen gesammelt wird. Österreichische Politiker schaden dem Ansehen der Muslime, indem sie radikale Islamisten unterstützen und sie mit öffentlichen Geldern subventionieren. Sie wollen den Unterschied zwischen dem Islam als Religion und den politischen Zielen der Islamisten nicht erkennen.

Wir fordern von den zuständigen Behörden, diese radikalen Umtriebe zu unterbinden und eine Neu-Konstituierung der Islamischen Glaubensgemeinschaft unter Einbeziehung aller Muslime vorzusehen.

Äußere Angelegenheiten der Religionsgesellschaft, wie die Mitgliedschaft und die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Organe und ihre Funktionen und der Religionsunterricht, sind nicht geregelt. Sogar der Betrieb von Moscheen wird privaten Vereinen überlassen. Der Staat hat für die Einhaltung der rechtlichen Voraus-setzungen dieser Religionsgesellschaft zu sorgen und kann seine Pflichten nicht länger ignorieren.

Die Verfassung der IGGiÖ ist rechtswidrig und entspricht nicht der Verordnung BGBl. 466/1988 und kann nicht geändert werden, da kein Organ der IGGÖ beschlussfähig ist. Wirtschaftliche und religiöse Belange der IGGÖ können nicht besorgt werden. Die Handlungsunfähigkeit der IGGÖ nach außen und innen erfordert zwingend und dringend Maßnahmen.

Die Einhaltung der Gesetze sind keine ’inneren Angelegenheiten’ sondern ’äußere Angelegenheiten’ der IGGiÖ in die der Staat und Kultusamt ein Eingriffsrecht haben. RGBl. Nr. 159/1912 sieht in § 5 ausdrücklich staatliche Zwangsmaßnahmen vor, wenn die „Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams, deren Gemeinden und Organe ihren Wirkungskreis überschreiten und den Bestimmungen der Gesetze nicht nachkommen“.

Wir haben deshalb die Bestellung eines Kurators beantragt.

  • zur Vertretung der »Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich« nach außen,
  • zur einstweiligen Führung ihrer wirtschaftlichen Angelegenheiten,
  • zur Erstellung einer neuen Verfassung nach den Vorgaben der Verordnung BGBl. 466/1988,
  • zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen für die Organe der Glaubensgemeinschaft.

Die von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich einzuhaltenden gesetzlichen Grundlagen werden bei der Pressekonferenz durch einen Experten erklärt.

Günther Ahmed Rusznak
Generalsekretär des IIDZ – Austria
www.iidz.at    rusznak@idz.at    +43 699 884 658 04