28.November 2009: Wie Unwahrheiten zum Geständnis werden
Zitat "Die Presse" 1: Dementsprechend legte das für die Genehmigung zuständige Kultusamt jedes Wort auf die Goldwaage, wartete sämtliche offenen Klagen gegen die bestehende Führung ab, ehe es endlich grünes Licht gab.

Zitat "Die Presse" 2:Neben dem Hin und Her zwischen Kultusamt und Glaubensgemeinschaft gab es allerdings noch ein weiteres Problem: Günter Ahmed Rusznak, Generalsekretär des Islamischen Informations- und Dokumentationszentrums und langjähriger Widersacher der Glaubensgemeinschaft, hatte mehrere Klagen eingebracht, wonach die alten Organe der IGGiÖ nicht rechtmäßig zustande gekommen wären. "Erst als die alle eingestellt wurden, konnten wir die Verfassung absegnen", sagt Anton Stifter, der im Kultusamt für die Verfassung zuständig ist.


Jetzt ist es in der Tageszeitung "Die Presse" zu lesen. Rusznak hat alle seine Klagen eingestellt bekommen, also verloren und die Islamische Glaubensgemeinschaft kann beruhigt an Neuwahlen herangehen. Das Kultusamt hat vorbildlich gehandelt und letztendlich eine vorbildliche neue Verfassung abgesegnet. Glauben Sie nicht alles was in der Zeitung steht – ein ebenso bekannter wie in diesem Fall zutreffender Ausspruch. Ich, als einziger von Hrn. Redakteur Kocina nicht befragter Beteiligter – wo bleibt die journalistische Sorgfaltspflicht - kann mich da nur mehr wundern. Ärgern tue ich mich über diese Art von Berichterstattung schon lange nicht mehr. Aber lassen wir Hrn. Kocina einmal aus dem Spiel, vielleicht hat er nur seine (sehr einseitige) Meinung und die Aussage von Hrn. Stifter vom Kultusamt wieder gegeben. Und die wäre eine glatte Unwahrheit. Sollte er wirklich gesagt haben, alle meine Verfahren seien eingestellt worden und erst dann hätte er die Verfassung absegnen können, dann würde er sich nicht nur als Lügner entlarven, sondern hätte auch einen lupenreinen Amtsmissbrauch zugegeben, welcher zu ahnden wäre.

Wahr ist nämlich, dass alle neun Kuratorverfahren gegen die Islamische Glaubensgemeinschaft und gegen die vier Religionsgemeinden Bregenz, Linz, Graz und Wien nicht eingestellt wurden. Am 11. November 2009 wurde beim Verfassungsgerichtshof der Antrag gestellt, dass der Kultusamt-Bescheid vom 22. Oktober 2009 für die Genehmigung der IGGiÖ-Verfassung, bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes B 1214/09 nicht angewendet werden darf.
Mitte Dezember 2009 wird es weitere drei Verfassungsgerichtshofbeschwerden gegen den Kultusamt-Bescheid vom 22.Oktober 2009 geben. Hebt der Verfassungsgerichthof das Islamgesetz 1912 und die Islamverordnung 1988 als verfassungswidrig auf, ist auch der Bescheid vom 22. Oktober 2009 verfassungswidrig, und kann es frühestens in vier Jahren im Jahr 2013 IGGiÖ-Wahlen geben, nachdem der Gesetzgeber (Parlament) ein neues Islamgesetz geschaffen hat. Das bedeutet, dass der Verfassungsgerichtshof die rechtlichen Grundlagen der gesamten letzten zwanzig Jahre der IGGiÖ für verfassungswidrig erklärt und in Folge der Oberste Gerichtshof in allen neun Kuratorverfahren für die IGGiÖ und die vier Religionsgemeinden Bregenz, Linz. Graz und Wien, fünf Kurator (Sachwalter) bestellen muss. Darüber hinaus muss die IGGiÖ in den nächsten zwei Jahren ohnehin erst die vier Entscheidungen der vier Verfassungsgerichtshofbeschwerden abwarten, bevor sie neue IGGiÖ-Wahlen frühestens im Jahr 2011 abhalten könnte, auch wenn der Verfassungsgerichtshof das Islamgesetz 1912 und die Islamverordnung 1988 nicht aufhebt.
Stellt der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2010 oder 2011 mit Beschluss fest, dass der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls (die rechtlichen) Teile der vier VfGH-Beschwerden zu entscheiden hat, dauert es zumindest noch weitere fünf Jahre bis zum Jahr 2015 bis IGGiÖ-Wahlen stattfinden können. Zusätzlich gibt es noch mehrere Strafverfahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften gegen die IGGiÖ, die ebenfalls entscheidungswesentlich für den Verfassungsgerichtshof und den Obersten Gerichtshof sind, über die ich aber aus Ermittlungsgründen nicht sprechen kann.

Soweit einmal die juristischen Tatsachen. Also Hr. Stifter vom Kultusamt ist entweder nicht informiert, was in dieser heiklen Sache eher unwahrscheinlich sein dürfte, oder er hat sich über jede Rechtsstaatlichkeit hinweg gesetzt und hat Unwahrheiten in die Welt gesetzt, oder er ist von Hrn. Kocina falsch zitiert worden. Aber auch eine Weisung von seiner Ministerin, welche wir ausdrücklich vor einem Amtsmissbrauch gewarnt haben, ist wahrscheinlich.

Ich bin mittlerweile solche staatlichen Spielchen schon gewöhnt. Die Diktion "Recht ist was dem Staate nützt!" fällt mir immer wieder ein. "Cui bono?" frage ich mich gleich darauf. Die Eitelkeit des Staates ist verletzt und wer gibt schon gerne zu, dass sein Islam Modell, welches in ganz Europa als Erfolg verkauft wurde, nicht das Papier wert ist, auf dem jetzt die neue Verfassung gedruckt steht? Wer gibt schon gerne zu, dass er belogen und betrogen worden ist? Mit Gewalt und unter Verletzung jeder Rechtsstaatlichkeit soll noch einmal das Vorzeigemodell "Islam in Österreich" wieder belebt werden. Diesmal für immer. Schwierig, äußerst schwierig, meine verantwortlichen Damen und Herren. Sie sollten sich zu einem Neuanfang entschließen und nicht den Lack auf Roststellen auftragen. Das bringt nichts.

P.S.: Wir, das IIDZ – Austria und ich machen weiter, nicht um zu zerstören, sondern um zu erneuern, zu verbessern, zu demokratisieren und um eine wirkliche, rechtsstaatlich einwandfreie Islamische Glaubensgemeinschaft für alle Muslime hier im Land zu bekommen. Und wenn Herr Schakfeh immer wieder beteuert, amtsmüde zu sein – ich bin es nicht.

Günther Ahmed Rusznak

IIDZ - Präsident
kontakt@iidz.at

Links zu den Presse-Artikel:
Neue Verfassung für Muslime
Muslime als Vorbild für Demokratie