Immer deutlicher tritt hervor, dass die Verfassung der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" nicht
mit den rechtlichen Vorgaben Übereinstimmt, sie tatsächlich in vielen Punkten nicht erfüllt.
Was noch schlimmer ist: Seit Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen für diese Statuten haben in der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" keine gültigen Wahlen stattgefunden. Alle ihre Organe sind nicht ordnungsgemäß besetzt und nicht handlungs-fähig. Aus diesem Grund ist die vom Präsidenten der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" oft verkündete Neufassung dieser Statuten nicht einmal möglich, da niemand darüber regulär entscheiden könnte.
Die große Mehrheit der Muslime in Österreich will eine religiöse Vertretung, die nicht eigene radikale Ziele verfolgt, sondern sich um das religiöse Leben der Muslime in Österreich kümmert. Dazu ist die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" mangels Handlungsfähigkeit weder in der Lage noch bereit, sie erkennt die meisten Muslime in Österreich nicht einmal als Mitglieder an und verweigert ihnen Stimmrecht und Mitwirkung.
Die zuständigen Behörden werden keine andere Möglichkeit haben, als den Funktionären der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" die Spielwiese zu entziehen und die Muslime in Österreich zu einer Neu-Konstituierung ihrer Glaubensgemeinschaft aufzufordern.
Die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" tritt gern als religiöse Vertretung der Muslime in Österreich auf. Ihre Vertreter geben vor, für alle in Österreich lebenden Muslime zu sprechen. Doch die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" kommt zunehmend ins Trudeln.
Günther A. Rusznak
Generalsekretär
Islamisches Informations- und
Dokumentationszentrum Österreich
IIDZ Austria
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